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Neue Abstandsempfehlungen der Vogelschutzwarten - Baden-Württemberg will nicht folgen
Am 22. Mai 2015 wurde die Neufassung der “Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu Vogellebensräumen sowie
Brutplätzen ausgewählter Vogelarten”, kurz als Helgoländer Papier bekannt, von der Umweltministerkonferenz freigegeben. Obwohl
sie bereits 2007 verfasst wurde, haben vor allem die Umweltministerien der grün-regierten Länder die Freigabe verzögert. Das
ornithologische Fachmagazin “Der Falke” berichtet in seiner Ausgabe 07/2015, dass durch die Verzögerung Windkraftanlagen seit 8
Jahren dort gebaut wurden, wo sie nach übereinstimmender fachlicher Überzeugung nicht mehr gebaut hätten dürfen.
Die Auswirkungen von Windkraftanlagen im Wald beschreibt ein Statusreport “Windkraft über Wald” von der deutschen
Wildtierstiftung. So liegen Untersuchungen vor, dass Zugvögel von den hohen Anlagen über Wald stärker betroffen sind. Bei einer
Studie am Windpark Simmersfeld wurde ein Rückgang der Balzflüge der Waldschnepfe von bis zu 90 % beobachtet.
Dennoch wird es trotzdem noch an der Einstellung der örtlichen Naturschutzbeauftragten liegen, wie sie das Vorkommen einer
windkraftsensiblen Art, wie die Waldschnepfe oder eine Schwarzspechtpopulation gegenüber den erneuerbaren Energien bewerten.
Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg hat daraufhin neue “Hinweise zu
artenschutzrechtlichen Ausnahmen vom Tötungsverbot bei windenergieempfindlichen Vogelarten bei der Bauleitplanung und
Genehmigung von Windenergieanlagen” herausgegeben. Bei der Planverwirklichung soll geprüft werden ob “...auf unabsehbare
Zeit unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse im Wege stehen”. Es kann dann, wenn “Vermeidungsmaßnahmen nicht
greifen, eine artenschutzrechtliche Ausnahme ... erteilt werden.”
Ausnahmegrund kann nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ein zwingendes überwiegendes öffentliches Interesse sein. Wer letztendlich das
zwingende überwiegende öffentliche Interesse gegenüber den Genehmigungsbehörden formuliert ist vorauszusehen.
Der Verein Mensch Natur hat sich am Fitness-Check der EU zur Vogelschutzrichtlinie beteiligt
Nachdem unser Verein bereits eine Beschwerde zur Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechtes auf den Weg gebracht hat,
beteiligen wir uns mit der Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT an der öffentlichen Konsultation der europäischen Kommission. Sie
soll Aufschluss geben über den „Fitnesszustand“ der Vogelschutz-Richtlinie sowie der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Es wird
überprüft, ob das Gemeinschaftsrecht seinen Schutzzweck erfüllt und inwieweit eine effektive und effiziente Zielerreichung eine
Anpassung erfordert.
Vom 30. April bis zum 24. Juli 2015 unterzieht die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission die europäischen Vorschriften zum
Natur(raum)- und Vogelschutz einem „Fitness-Test“. Weitere Details finden Sie auf der Homepage von VERNUNFTKRAFT.
vertreten durch 1. Vorsitzende: Gerti Stiefel - Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Ewald Nägele
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